08.02.2014, 19:06
Grundsätzlich hast du recht.....
aber auch die uns klein erscheinende Summe ist für manchen Verein schon nicht machbar.
Dazu bedarf es im Verein auch noch der Leute die das wirklich wollen...
Die Haftungsfrage hat sich in der letzten Zeit auch verändert...
Es gibt genug Fälle wo nach dem Insolvensverfahren Geschäftsführer / Gesellschafter mit Privatvermögen haften durften (Durchgriffshaftung).
Geht meist ganz fix wenn es um Steuerschulden / Abgaben Berufsgenossenschaft usw geht.
Wenn ich sehe wieviel Geld die Fans für den Neubeginn gesammelt haben... dann könnten wir ja auch als Gesellschafter einsteigen
ps. der Verein ist zudem ein e.V.
weiß nicht ob der sich so einfach finanziell an anderen Unternehmen beteiligen kann.
aber auch die uns klein erscheinende Summe ist für manchen Verein schon nicht machbar.
Dazu bedarf es im Verein auch noch der Leute die das wirklich wollen...
Die Haftungsfrage hat sich in der letzten Zeit auch verändert...
Es gibt genug Fälle wo nach dem Insolvensverfahren Geschäftsführer / Gesellschafter mit Privatvermögen haften durften (Durchgriffshaftung).
Geht meist ganz fix wenn es um Steuerschulden / Abgaben Berufsgenossenschaft usw geht.
Wenn ich sehe wieviel Geld die Fans für den Neubeginn gesammelt haben... dann könnten wir ja auch als Gesellschafter einsteigen
ps. der Verein ist zudem ein e.V.
weiß nicht ob der sich so einfach finanziell an anderen Unternehmen beteiligen kann.
------------------------------------
seit 1985 am Turm zu Hause...
seit 1985 am Turm zu Hause...