18.08.2020, 12:59
Das Sponsoring entwickelt sich weiterhin sehr positiv. Dafür ein großes Lob an die Geschäftsführung und an alle Sponsoren, die so starke Zeichen für die Indians setzen!
Bei den sich abzeichnenden Begrenzungen der Zuschauerzahlen wären aus meiner Sicht allerdings Finanzhilfen der öffentlichen Hand geboten, auch für die Vereine, die nicht unter die beschlossene Förderung durch Bundesmittel fallen. Hier sich mir die Frage nach der Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit der Verteilung öffentlicher Gelder, insbesondere der Finanzhilfen des Bundes, die sich ja in vielen Sportarten auf die Profiligen konzentrieren, im Eishockey auf die DEL und die DEL2.
Begründet wird dies wie folgt:
Anspruch auf Überbrückungshilfe haben laut den Eckpunkten Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten in der 1. und 2. Liga der Männer und der Frauen sowie in der 3. Fußball-Bundesliga der Männer in Deutschland. Diese Vereine bzw. Unternehmen können den Ausfall von Einnahmen durch Ticketverkauf im Sport wegen der Corona-Krise mit bis zu 800.000 Euro ausgleichen.
Ich finde es grundsätzlich gut, dass mit der Begründung der olympischen und paralympischen Wettbewerbe einige Vereine bei entsprechenden nachgewiesenen Ausfällen in hohem Maße staatlich gefördert werden. Bedenklich finde ich allerdings, dass andere Vereine, in unserem Fall die der Eishockey Oberligen Nord und Süd sowie der Regionalligen, nach derzeitigen Stand komplett ohne derartige Hilfen bei Einnahmeverlusten auskommen sollen und müssen. Hier ist zumindest zweifelhaft, ob nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, da sicher viele der Clubs der DEL2 und auch Vereine anderer Sportarten mit Anspruch auf die Förderung durch Bundesmittel aktuell keine Spieler im Kader haben, die zuletzt auch im Kader der Olympischen oder Paralympischen Spiele standen oder absehbar stehen werden. Weshalb also sollte ein DEL2-Club ohne derartige Spieler Anspruch auf bis zu 800000 Euro Finanzhilfen haben, während ein Eishockey-Oberligist oder -Regionalligist gar keine Überbrückungshilfe erhält? Eine Entscheidung über diese Frage könnte sicher am ehesten ein Verwaltungsgericht fällen.
Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht jedenfalls, die Überbrückungshilfen entsprechend auf weitere Vereine und Ligen mit entsprechenden Einnahmeverlusten durch fehlende Zuschauer auszuweiten und den Betrag der Förderung nach der Ligenzugehörigkeit und nach weiteren Kriterien stärker zu differenzieren.
Bei den sich abzeichnenden Begrenzungen der Zuschauerzahlen wären aus meiner Sicht allerdings Finanzhilfen der öffentlichen Hand geboten, auch für die Vereine, die nicht unter die beschlossene Förderung durch Bundesmittel fallen. Hier sich mir die Frage nach der Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit der Verteilung öffentlicher Gelder, insbesondere der Finanzhilfen des Bundes, die sich ja in vielen Sportarten auf die Profiligen konzentrieren, im Eishockey auf die DEL und die DEL2.
Begründet wird dies wie folgt:
Anspruch auf Überbrückungshilfe haben laut den Eckpunkten Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten in der 1. und 2. Liga der Männer und der Frauen sowie in der 3. Fußball-Bundesliga der Männer in Deutschland. Diese Vereine bzw. Unternehmen können den Ausfall von Einnahmen durch Ticketverkauf im Sport wegen der Corona-Krise mit bis zu 800.000 Euro ausgleichen.
Ich finde es grundsätzlich gut, dass mit der Begründung der olympischen und paralympischen Wettbewerbe einige Vereine bei entsprechenden nachgewiesenen Ausfällen in hohem Maße staatlich gefördert werden. Bedenklich finde ich allerdings, dass andere Vereine, in unserem Fall die der Eishockey Oberligen Nord und Süd sowie der Regionalligen, nach derzeitigen Stand komplett ohne derartige Hilfen bei Einnahmeverlusten auskommen sollen und müssen. Hier ist zumindest zweifelhaft, ob nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, da sicher viele der Clubs der DEL2 und auch Vereine anderer Sportarten mit Anspruch auf die Förderung durch Bundesmittel aktuell keine Spieler im Kader haben, die zuletzt auch im Kader der Olympischen oder Paralympischen Spiele standen oder absehbar stehen werden. Weshalb also sollte ein DEL2-Club ohne derartige Spieler Anspruch auf bis zu 800000 Euro Finanzhilfen haben, während ein Eishockey-Oberligist oder -Regionalligist gar keine Überbrückungshilfe erhält? Eine Entscheidung über diese Frage könnte sicher am ehesten ein Verwaltungsgericht fällen.
Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht jedenfalls, die Überbrückungshilfen entsprechend auf weitere Vereine und Ligen mit entsprechenden Einnahmeverlusten durch fehlende Zuschauer auszuweiten und den Betrag der Förderung nach der Ligenzugehörigkeit und nach weiteren Kriterien stärker zu differenzieren.