06.09.2016, 12:50
(06.09.2016, 12:22)ower 50 schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, ist dem e.V. also durch die Insolvenz der damaligen GmbH gar kein Schaden entstanden, denn die 40000 Euro waren doch dazu gedacht, diesen Schaden auszugleichen.
Doch.
Fakt ist dass es heute gewisse Rücklagen für den Fall dass die GmbH nicht mehr zahlt gibt. Das ist wichtig falls mit der Spiellizenz auch sämtliche Verbandsabgaben der 1. Mannschaft an den eV gehen.
Frau Hermann hat betont dass die aktuellen Rücklagen nicht 1:1 dem "Rettergeld" zugerechnet werden können. Dafür gab es auf diesem Rücklagenkonto wohl insgesamt schon zu viele Transaktionen.
Also Rücklagen: ja
Rettergeld: ist z.T. noch da
Aber beides nicht synonym zu verwenden.
Im übrigen waren die Verluste durch die alte GmbH wohl noch etwas größer.