31.08.2016, 15:22
(31.08.2016, 15:05)Indianer87 schrieb: Finde die Stellungnahme der GmbH aber auch nichts ausreichend. Die Rechte in eine Gesellschaft, die sonst keine Funktion hat? Wem gehört diese? Weiß der e.v. von der Idee der geteilten Treuhänderschaft? Darf der e.v. Dann überhaupt noch Indians heißen?
Es ist so wie immer: Die Wahrheit liegt in der Mitte und beide Seiten sprechen nicht miteinander. Schlecht von beiden Seiten. Ausnahmslos.
Also wenn sie von sollchen Möglichkeiten nix wissen, ist extrem blauäugig.Oder es ist BEWUSST anders vorgegangen worden.
Wenn es stimmt und Mitglieder des Vereinsvorstandes als Gesellschafter der GmbH tatsächlich über das Gebot der GmbH wussten und dieses dann überboten wird, ist das mutwillig oder die kommunizieren im Verein untereinander auch nicht.
Eine Gesellschaft mit gleichvielen Gesellschafteranteilen Verein/GmbH die nur zur Verwaltung der Marke Indians gegründet wird sollte soweit ich das laienhaft weis, möglich sein und schon könnten sich alle am Turm ohne Lizenzgebühren "Indians" nennen und man hätte vermutlich nur den "niedrigeren Preis" des Gebotes der GmbH zahlen müssen. Aber musst halt vernünftig kommunizieren und an einem Strang ziehen... warum man da ohne Not gegeneinander arbeitet ist mir ein Rätsel.
Ein einfaches vorheriges telefonat Verein <-> GmbH hätte da ja sicher eine Einigung bringen können. Hört sich für mich an, als wenn dort jemand gar nicht darauf aus ist, das hier ein Konsens zwischen beiden gemacht werden könnte um irgendwie daraus Vorteile zu ziehen.