01.12.2013, 18:47
(01.12.2013, 18:08)nordstadtapache schrieb: was man vererben kann wird man wohl auch verkaufen können
In einen Pachtvertrag können die Erben eintreten.... ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man den Pachtvertrag verkaufen kann. Man kann sicherlich dem Verpächter bei Kündigung einen neuen Pächter vorschlagen... aber verkaufen... nee... is doch kein Eigentum...