15.06.2013, 19:42
Irrtum
§25 HGB
wird der Kern des Geschäfts unter anderem
Namen weitergeführt kann ein Unternehmen auch für die Altverbindlichkeiten noch haftbar gemacht werden !
§25 HGB
wird der Kern des Geschäfts unter anderem
Namen weitergeführt kann ein Unternehmen auch für die Altverbindlichkeiten noch haftbar gemacht werden !