12.06.2013, 18:08
(12.06.2013, 17:18)Bomber-99- schrieb: Nein, es steht drin das der DEB mit der ESBG einen Koop Vertrag schließen muß!!!
das mag da ja stehen, aber deshalb muss der DEB noch längst keinen abschließen, denn ESBG und DEB sind formal juristisch unterschiedliche Personen, nur weil der DEB zufällig auch Gesellschafter ist darf die ESBG trotzdem nicht bestimmen was der DEB tun und lassen muss. Das einzig verbindliche war der von der ESBG gekündigte Kooperationsvertrag. Natürlich kann ich mit meiner Einschätzung falsch liegen. Wir werden sehen was die Gerichte sagen.