12.06.2013, 16:56
(12.06.2013, 16:44)Bomber-99- schrieb: Im Gesellschaftervertrag steht das der DEB einen Vertrag mit der ESBG schließen muß!!!DEnke hier werden dann die Gerichte zu tun bekommen im Sommer....
Aber die ESBG hat diesen Vertrag gekündigt,nicht der DEB! Dies wird/kann wohl der entscheidene Aspekt sein
Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat!