22.04.2020, 07:19
(16.04.2020, 21:26)PILSKLOPFER schrieb: Ja Definition von Großveranstaltung: im Durchlauf 100.000 Besucher ( Wacken, Maschseefest....) oder einmalig 5000 Zuschauer. Also sind wir fein raus. Leider ist die Entscheidung Ländersache, und da könnte es schon anders aussehen.
Aktuelle Definition für Niedersachsen: 1000 Leute.
Sonst könnte man auch Geisterspiele durchführen und alle schauen per SpradeTV :)