01.04.2019, 11:31
Das ich hier den ehemaligen GF noch einmal verteidigen werde, hätte ich auch nicht gedacht:
Wenn man, und das hat ja getan, das Studium und die damit verbundenen Einschränkungen kommuniziert, kann man ihm die Teilzeittätigkeit ja wohl kaum vorwerfen.
Wenn man, und das hat ja getan, das Studium und die damit verbundenen Einschränkungen kommuniziert, kann man ihm die Teilzeittätigkeit ja wohl kaum vorwerfen.