25.01.2021, 18:01
(25.01.2021, 17:50)GuinnessGunnar schrieb: Die Aufgabe eines GF ist es schaden von der GmbH abzuwenden. Macht er das Fahrlässig, also wissentlich nicht, ist er haftbar. Also ist er im Grunde gezwungen dies zu tun- Grob mal argumentiert. Ein Handelsrechtler weiß da bestimmt mehr. Aber so einfach abtun wie ihr, das geht nicht.
Ich sehe keinen entstandenen Schaden - höchstens doppelte Sprade-Einahmen ... oder hab ich was verpasst?