02.02.2017, 19:54
(22.01.2017, 15:30)defender schrieb:(22.01.2017, 15:00)andrasch schrieb: Via Beraterverträge beispielsweise lässt sich schon als Gesellschafter Geld verdienen
Ihr haltet also alle ein gewisses Maß an "Kreativität" für möglich ?! Das sagt ja schon was aus. Aber es ging auch nur um die Summe der Entgelte für den Einzelnen, unabhängig vom Leistungsgrund. Es würde vielen und auch mir reichen, wenn die "ECHten" Einblick in die Einnahmen und Ausgaben hätten. So, wie von GG vorgeschlagen. Dieser Zustand hätte als Konsequenz nach der letzten Insolvenz auch nicht in Frage gestellt werden dürfen. Der ECH hat nicht durch das Stammkapital der Gesellschafter überlebt.
Mit welcher Berechtigung? Beim Brötchen kauf fragt ihr den Bäcker doch auch nicht nach den Bilanzen. Scheisshausparolen sowas