19.10.2016, 10:36
(19.10.2016, 09:41)lemmie schrieb:(19.10.2016, 09:10)Ithperle schrieb:(19.10.2016, 09:06)lemmie schrieb: Schon mal dran gedacht, dass Ackers erstmal noch auf der Gehaltsliste steht? Da kann man wohl nicht so einfach nen gleichwertigen Ersatz verpflichten, der muss ja auch irgendwie bezahlt werden. Und was ist wenn Ackers dann doch wieder spielbereit ist? Forderungen sind im Forum immer leicht zu stellen.
Kenne die Verträge nicht
Ackers müsste aber bald Krankengeld bekommen.
Kenne die Verträge nicht. Allerdings gilt meines Wissens: 6 Wochen Entgeltfortzahlung wg. einer Erkrankung (meinetwegen Fingernagelzerrung), dann arbeitsfähig für 1 Tag und danach wieder 6 Wochen Entgeltfortzahlung wg. z.b. Brustwarzenkatarrh. Die Krankheiten dürfen nur nicht zusammen hängen.
Solche Nummern zieht aber eigentlich nur jemand durch, der seinem Arbeitgeber in die E..r treten will, weil er vorher gemobbt wurde. Und dadurch könnte man ne krankheitsbedingte Kündigung provozieren, wo im Klagefall evtl. je nach Sachlage noch ein "Vergleich" bei herausspringt, wobei meistens Formfehler bei der Kündigung seitens des Arbeitgebers gemacht werden. Alles schon durch!