28.12.2016, 19:00
(28.12.2016, 17:17)Lutz1 schrieb: Du liegst falsch. Es ist eine Grauzone.
Aber eine ordentliche Buchführung ist dafür schon zwingend notwendig.
Dann schau mal hier:
Gründung
Reisevermittlung- und Reiseveranstaltungsgewerbe
Welche Voraussetzungen Sie für eine Gründung mitbringen müssen:
Die Gewerbefreiheit gestattet es jedem, ein Gewerbe zu betreiben (§ 1 Gewerbeordnung). Daraus ergibt sich die Pflicht, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt (Bezirksamt) anzumelden. Für die Anmeldung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde. Diese Unterlagen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamt. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von einer eventuellen Eintragung ins Handelsregister (allerdings zwingend für GmbH, AG, OHG und KG). Ferner wird eine Steuernummer benötigt, die man beim Finanzamt formlos beantragen kann. Neben der Gewerbeordnung muß das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 651 ff.BGB) beachtet werden. Reiseveranstalter benötigen zusätzlich den Nachweis der Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
Nehmen Sie Kundengelder entgegen, die Sie an den Veranstalter weiterleiten (zählt in dem Falle, wenn Karten mit verkauft werden) bzw. von diesem abgebucht werden üben Sie damit eine treuhänderische Funktion aus und zählen zu den sog. überwachungsbedürftigen Gewerben.
So steht es bei der IHK