31.03.2014, 10:05
(31.03.2014, 09:30)Bertl schrieb:(31.03.2014, 07:14)Beowulf schrieb:(30.03.2014, 20:57)Eispickel schrieb:(27.03.2014, 22:10)Eispickel schrieb: Tja, hätte ich meine rosarote Brille noch, wäre das kein Problem bis zur nächsten JHV zu warten. Ich möchte aber nicht mit dieser ganzen Fragen und Ungereimtheiten in die nächste Saison starten. Das hat für mich im Moment etwas von aussitzen.
Sieht so aus als müsste ich nicht bis zur nächsten ordentlichen JHV warten.
e.V.
Das bedeutet jetzt was?
Das je nach Vereinssatzung auch ein stellvertretende Vorsitzende/r vorübergehend bestimmt werden kann. Und das erst zur nächsten JHV eine/r neu gewählt wird.
Nö,
habe mir gerade mal durch die Satzung gelesen.
Laut Satzung sind zwei Vorstandsmitglieder noch vertretungsberechtigt. Es muss also gar nichts passieren und das auch die nächsten zweieinhalb Jahre nicht. Eine Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Vorstandes dauerte nämlich 3 Jahre.
Es gibt keinen § der das Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes regelt.
Es bleibt nur die Frage, ob die verbliebenen Vorstandsmitglieder gewillt und in der Lage sind die nicht ganz unwichtige Aufgabe der Kassenführung mit zu übernehmen oder ob eine außerordentliche JHV angestrebt wird.