16.09.2015, 13:01
(16.09.2015, 10:38)bm_tie schrieb: .......... oder letztendlich will man klären lassen, ob ein trainer als freier mitarbeiter beschäftigt werden kann oder ob er ein angestelltenverhältnis haben muss.
schreiberling ...
Der Steuerberater haftet, wenn er die Versicherungspflicht eines Mitarbeiters nicht erkennt. Für Zweifelsfälle gibt es das Anfrageverfahren beim Rentenversicherungsträger.
Die GmbH hat doch wohl einen Berater ?! Nicht, dass zusätzlich zur GEMA auch noch Rückstellungen für die Sozialversicherung zu bilden sind.