15.01.2019, 19:15
Nachtrag: Tatsächlich schließt die Planinsolvenz den Verbleib in der Oberliga nicht aus
Zitat:Clubs, die während der laufenden Saison eine geplante Insolvenz (Planinsolvenz) beantragen und im Rahmen dieses Antrages einen Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren (Insolvenzplan) vorlegen, können weiterhin am Spielbetreib teilnehmen. Der Insolvenzplan ist der Ligenleitung vorzulegen. Die Teilnahmeberechtigung zum Spielbetrieb gilt bis zum Ende der laufenden Saison fort, sofern die Gläubiger des Clubs den Insolvenzplan annehmen und das zuständige Amtsgericht diesen rechtskräftig bestätigt. Entsprechende Clubs haben nicht das Recht an den Aufstiegs-Playoffs zur DEL2 der jeweils laufenden Saison teilzunehmen. Sollte sich ein Club sportlich für die Teilnahme an den Playoffs qualifiziert haben, so wird er in der Abschlusstabelle auf den ersten nicht zu den Play-Offs berechtigenden Plätzen gesetzt, die dann vor ihm stehenden Clubs werden eine Position in der Tabelle hoch gesetzt, bis die entstandene Lücke geschlossen ist. Entsprechende Clubs, bei denen eine Planinsolvenz läuft oder erfolgreich abgeschlossen worden ist, können sich in der Folgesaison wieder für die Teilnahme an der Oberliga-Nord bewerben, sofern sie die sportliche Qualifikation für diese erbracht haben.https://www.deb-online.de/wp-content/upl...8-2019.pdf
Diese Regelung gilt ebenfalls für den Fall, dass ein an der Oberliga-Nord teilnehmender Verein sich bei der Abwicklung seines Senioren-Spielbetriebes einer Kooperation mit einem Dritten (z.B einer Kapitalgesellschaft) bedient und dieser Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder für den von einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt
wird