02.09.2016, 11:23
(02.09.2016, 10:30)Chrischi schrieb: @nordstadtapache: Die Frage ist nur ob sich der Verein überhaupt leisten kann, die Rechte dann für einen annehmbaren Betrag zur Nutzung anzubieten, wenn hier ein sehr hoher Kaufpreis bezahlt wurde. Das Geld muss ja irgendwie wieder reinkommen, denn so dicke hat der Verein es doch wohl nicht. Und wenn der Verein am Ende deutlich mehr will als vorher die Insolvenzverwalterin, wird man von Seiten der GmbH wahrscheinlich dankend ablehnen.
Als Gegenfinanzierung kann man aber auch die Einnahmen durch den Kooperationsvertrag sehen.
Nehmen wir an der Verein befürchten zukünftig 30k€* jährlich zu verlieren, weil ihm die GmbH nach Erhalt der Namensrechte die Zusammenarbeit beendet. Da könnte die einmalige Investition in die Rechte schon das kleinere Übel sein.
* der Betrag ist gewürfelt!