22.01.2016, 10:44
(22.01.2016, 10:34)nordstadtapache schrieb: GP war Gesellschafter und Geschäftsführer (zumindest auf dem Papier).
MS war am Ende nur noch Sportdirektor/Manager/whatever.
MS hat wohl aber die Verträge abgeschlossen und GP hat eidesstattlich versichert ihn diesbezüglich nicht beauftragt zu haben, was der Zeugenaussage von IP widerspricht.
Aja, das ist dann schon klarer ... d.h. bei GP reicht also eine eidenstattliche Versicherung, um aus seiner Aussenhaftung als GS rauszukommen, denn sein Erfüllungsgehilfe haftet nach aussen ohnehin nicht, bestenfalls nach innen, wenn er richtig Scheisse baut. Genial
Danke