11.04.2015, 09:46
Also ich bin ja selbst Gesellschafter in einer GmbH und wenn ich mich im GmbH-Recht einigermaßen auskenne haftet doch der Geschäftsführer für sämtliche Straftaten die unter seiner Führung begangen wurden...selbst wenn nicht von ihm selbst. Bei einem Verkauf der Anteile fällt das auch nicht auf den Nachfolger. Das würde dann doch bedeuten.... wenn sich herausstellt, daß der Verein die Summe X nicht korrekt ans Finanzamt abgeführt hat, daß der ehemalige GF diese Schuld begleichen muss? Das stellt mich vor ein kleines Rätsel.... oder es ist in der Verträgen zur Übernahme im Kleingedruckten anders geregelt.
Kann mich da jemand rechtlich korrekt aufklären?
Kann mich da jemand rechtlich korrekt aufklären?