21.08.2014, 13:46
(21.08.2014, 13:06)MC96 schrieb: Soweit ich informiert bin, wird doch in jedem Verein vor Versammlungen die Tagesordnung zugesandt bzw. mitgeteilt?!?
Wenn auch in diesem Fall inhaltlich die gleiche Rechtssprechung, bitte nicht immer Verein (Vereinsrecht) und GmbH (Firmenrecht) durcheinander würfeln ;-)

Zitat aus dem Gesellschaftervertrag der Spielbetriebs GmbH:
Zitat:§9 Absatz 3
Die Einberufung erfolgt schriftlich gegenüber den Gesellschaftern unter Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Bei Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessen kürzerer Frist erfolgen
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