14.03.2014, 11:56
Zitat: Sascha ist Angestellter im Fanshop, als Fanbeauftragter ist er weder angestellt noch wird er bezahlt. Wäre mir neu das man vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich für Dinge belangt werden kann die in der Freizeit geschehen......
Also diese Rechtsauffassung ist dann doch etwas abenteuerlich ;-)
Ich darf auch privat gegenüber eines Kunden/Geschäftspartners meines Arbeitgebers nicht in irgendeiner Form "einwirken", so dass die Geschäftsbeziehung gestört wird. Das gehört zur Wohlverhaltenspflicht des Arbeitnehmers.
Unabhängig davon kommt hier noch hinzu, dass er ja Behauptungen aufgestellt hat über einen Vorgang, dem sehr wohl sein Arbeitgeber betrifft, denn die GmbH ist ja Mieter der Eiszeit. Und auch, so wie Indianer87 erwähnt hat, wohl nicht auf die Anweisung von Herrn Cech bzgl Löschung eben dieser Behauptung reagiert hat. Dies könnte sogar, unter Begründung des zerrütteten Vertrauensverhältnisses, zur fristlosen Kündigung reichen.
Aber das muss unsere Geschäftsführung beurteilen und entweder handeln oder nicht. ;-)
Also diese Rechtsauffassung ist dann doch etwas abenteuerlich ;-)
Ich darf auch privat gegenüber eines Kunden/Geschäftspartners meines Arbeitgebers nicht in irgendeiner Form "einwirken", so dass die Geschäftsbeziehung gestört wird. Das gehört zur Wohlverhaltenspflicht des Arbeitnehmers.
Unabhängig davon kommt hier noch hinzu, dass er ja Behauptungen aufgestellt hat über einen Vorgang, dem sehr wohl sein Arbeitgeber betrifft, denn die GmbH ist ja Mieter der Eiszeit. Und auch, so wie Indianer87 erwähnt hat, wohl nicht auf die Anweisung von Herrn Cech bzgl Löschung eben dieser Behauptung reagiert hat. Dies könnte sogar, unter Begründung des zerrütteten Vertrauensverhältnisses, zur fristlosen Kündigung reichen.
Aber das muss unsere Geschäftsführung beurteilen und entweder handeln oder nicht. ;-)