01.03.2013, 18:51
(01.03.2013, 18:41)Chrischi schrieb: Es wäre trotzdem nett, wenn mal irgendwo offiziell was zu den Dauerkarten gesagt/geschrieben würde. Theoretisch muss der Insolvenzverwalter keine Leistungen erbringen, für Zahlungen, die vor dem Insolvenzantrag an die GmbH geleistet wurden. Und da fallen auch unsere Dauerkarten drunter.
Das ist Quatsch! Solange das gerichtliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, werdet ihr kaum ein Problem haben.
52° 22′ 20″ N, 9° 46′ 50″ O

