01.03.2013, 18:51
(01.03.2013, 18:47)Beowulf schrieb:(01.03.2013, 18:41)Chrischi schrieb: Es wäre trotzdem nett, wenn mal irgendwo offiziell was zu den Dauerkarten gesagt/geschrieben würde. Theoretisch muss der Insolvenzverwalter keine Leistungen erbringen, für Zahlungen, die vor dem Insolvenzantrag an die GmbH geleistet wurden. Und da fallen auch unsere Dauerkarten drunter.
Es wurde Insolvenz beantragt und diese ist noch nicht eröffnet.Bleibt also alles beim alten.
Also bei der Insolvenz, die ich selber mal in meiner Firma mitgemacht habe, war ab dem Moment nix mehr beim Alten und der Insolvenzverwalter hat auch auf bereits geleistete Vorkassen von Kunden keine Lieferung erbringen wollen. Die gehörten ab da zur Insolvenzmasse. Hat er sich dann nur anders überlegt, weil die Firma fortgeführt werden sollte und er keine langjährigen Kunden vergraulen wollte....