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EC Hannover Indians e.V.
Klar Gunnar, weiß ich das letztendlich der e.V dann nicht mehr rechenschaftspflichtig gegenüber der ECHten und der Spender ist. Nur wenn ich das Geld dann für ein Zweck verwende, für den es "eigentlich" und ziemlich wahrscheinlich von den meisten Spendern und auch von Seiten der ECHten so nicht gedacht gewesen ist, darf ich mich dann jetzt auch nicht über die Reaktionen der Spender wundern! Ich bin jedenfalls ziemlich sauer das mein Geld jetzt für diesen Zweck benutzt wird. Mir wurde damals nicht erzählt, das der e.V komischerweise soviel Geld hat das dass gespendete Geld bis heute "angeblich" nicht angerührt werden musste. Mir wurde eher erzählt das es dem e.V. V nach der Pleite der damaligen GmbH finanziell so schlecht geht das dass überleben ohne die 50.000 der Pleite- GmbH stark gefährdet wäre. Da habe ich dann natürlich kein Einspruch eingelegt weil ich schon wollte das der Nachwuchs überleben kann. Und nun stelle ich fest, das man entweder damals oder halt heute nicht so ganz die Wahrheit sagt, oder  sich diese zur Zeit gerade hindreht wie man es braucht...So einfach ist das.....
Persönlicher Pleite Counter: Nun schon 4
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Hallo zusammen,


ich habe hier im Forum in den letzten zwei Tagen viel gelesen.

Demnach gibt es verkürzt gesagt den Verein und die GmbH.
Der Verein ist mit 26% an der GmbH beteiligt.

Jetzt hatte die GmbH ihre Vorkaufsoption genutzt und ein sehr viel niedrigeres Gebot für die Namens- u. Bildrechte abgegeben, als von der Insolvenzverwalterin gefordert.
Dieses Angebot wurde von ihr - vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger - akzeptiert.
Somit bestand durchaus die Möglichkeit, die Rechte günstig (durch die GmbH - an der auch der Verein beteiligt ist) zu kaufen.

Warum bitte gibt man dann als an der GmbH beteiligter Gesellschafter (Verein) ein weiteres, höheres Angebot ab?
Das ist so, dass man sich selbst überboten hat!

Ok. Da gibt es eine mögliche Insolvenzgefahr der GmbH.
Jedoch wurde von Gesellschaftern der GmbH geäußert, die Namens- u. Bildrechte an einen Treuhänder abzutreten.

Es ist mir unverständlich, dass die 3 Gesellschafter dies nicht untereinander/ miteinander klären konnten, bevor unnötig Geld der Fans/ Mitglieder aus dem Fenster geworfen wird/ wurde!

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass es schon längere Zeit intensive Kontakte zwischen Mitgliedern des alten und des neuen Vorstands des Vereins gab/ gibt.
Somit ist es (nicht) verwunderlich, dass Mitglieder des alten Vorstands den Verein übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung führen wollten, um sich dann selbst zur Wahl zu stellen, da man keinen neuen Vorsitzenden finden konnte.
Plötzlich ist mit Dr. Heinze dann aber doch sehr schnell ein neuer Vorstand präsentiert worden. Ein Rechtsanwalt, welcher schon für den ECH tätig war.

Im Übrigen ist pikanter Weise eine Person, der vom neuen Vorstand eingesetzten ´Verantwortlichen´, Geschäftsführer eines Unternehmens der Günter Papenburg-Gruppe.
Ein weitere Person hat beruflich in Langenhagen ihren Wirkungskreis.

Zufall?

We will see...
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Will man mich absichtlich falsch verstehen.
1.) Nein die Echten sind nicht Schuld, hab ich nirgendwo gesagt. Ich sagte nur, Du hast Dein Geld den Echten gespendet und konntest bei denen die Nutzung widerrufen- (In Antwort auf Kommentare, ich will mein Geld vom Verein zurück.)
2.) Der eigentliche Zweck ist zwischen den ECHTEN und dem e.V. fixiert. Wenn es nur mündlich ist, oder eben mit dem Zitat das ich gepostet habe, ist da rechtlich definitiv nichts zu machen und sich moralisch drüber aufregen sollte man eigentlich auch nicht, weil wer definiert: um den Schaden, der durch die Insolvenz der EC Hannover Indians GmbH entstanden ist, auszugleichen". Für den Verein ist die Abhängingkeit von einem Lizenzrechteinhaber (mit dem man sich vielleicht nicht grün ist) als Schaden, der durch die Insolvenz entstanden ist, zu sehen.
3.) Das man sauer darüber ist, okay, das kann ich akzeptieren, verstehen muss ich es nicht. Und das man dann sagt, man spendet nicht wieder, ist jedem seine eigene Entscheidung.

Mir geht es bei meinen Antworten nur um solche Windmacheraussagen,die a.) meinten Forderungen an den Verein stellen zu können und die b.) ohne den Sachverhalt zu kennen den Verein als einzigen Schuldigen zu benennen ("warum reden die nicht miteinander." Vielleicht hat dies der neue Vorstand ja vorher versucht, aber er wurde abgeblockt.) Ich weiß es nicht, aber ich kann nicht einfach eine Situation als gegeben nehmen von der ich nicht weiß ob sie stimmt und dann Schuld zusprechen.
Und dies Vorgehensweise wird ja immer wieder von Leuten benutzt. Ob es um den neuen Vorstand des Vereins geht, ob es um Eiszeiten geht etc. Es werden natürlichen und juristischen Personen Rechte zugesprochen in den Argumentationen die sie nicht haben, und anderen dazu jede eigenen Interessen abgesprochen, nur die Interessen der Person auf deren Seite ich stehe zählt.
Und wenn dann einer die andere Person (genauso eigensinnig) unterstützt, wird's persönlich. Sorry.

Von den folgenden Aussagen (frei nach der Erinnerung aus den vorherigen Seiten), kann ich ja auch die 1. akzeptieren und dann kann man Argumente tauschen und die Sichtweise des anderen verstehen (nicht gut heißen). Aber ein Bier miteinander trinken in anderen Bereichen vielleicht wieder zusammen agieren.
Bei der 2. Aussage frage ich mich, ob das noch geht, weil zusammenhänge nicht klar erkannt werden. Wie sollen dann Argumente ausgetauscht werden.
Bei der 3. fehlt mir dann jedes Verständnis. Hass um des Hasses willen oder was?

- Ich finde es persönlich nicht gut, dass der Verein das Geld hierfür verwendet, weil...
- Der Verein darf das Geld dafür nicht verwenden.
- Ich geh da Montag hin und mach protz und will mein Geld zurück.
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@ USA, genau der Verein hat 26 %, das heißt wenn G.G. und J.R. sich mit Ihren 74% einig sind, können Sie dem e.V. die Nutzung untersagen, und sogar anderen Personen die Nutzung erlauben und der Verein kann es als Minderheitsgesellschafter, meines Wissens nur verzögern, aber nicht unterbinden.

Das Angebot mit dem Treuhänder, gab es meines Wissens erst später.
Und auch das sich G.G. und der e.V. eben nicht ganz grün sein sollen ist halt auch nur ein Gerücht, das ich gehört habe.
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(04.09.2016, 11:10)GuinnessGunnar schrieb: @ USA, genau der Verein hat 26 %, das heißt wenn G.G. und J.R. sich mit Ihren 74% einig sind, können Sie dem e.V. die Nutzung untersagen, und sogar anderen Personen die Nutzung erlauben und der Verein kann es als Minderheitsgesellschafter, meines Wissens nur verzögern, aber nicht unterbinden.

Das Angebot mit dem Treuhänder, gab es meines Wissens erst später.
Und auch das sich G.G. und der e.V. eben nicht ganz grün sein sollen ist halt auch nur ein Gerücht, das ich gehört habe.

@ GuinnessGunnar:

Ich kenne den Gesellschaftervertrag der GmbH nicht. 

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass bestimmte, wichtige Entscheidungen nur mit einer 3/4 Mehrheit beschlossen werden müssen.
So deute ich auch die nicht ganz zufälligen 26% Beteiligung des Vereins an der GmbH.

Nur - wir bewegen uns hier im Bereich der Spekulation!
Spekulieren will ich nicht! 
Ich habe aus meiner Sicht Fakten zusammen getragen, aus denen sich alles und nichts ableiten läßt.

Grundsätzlich ist es nur unerträglich, dass man hier unnötiger Weise Gelder der Mitglieder/ Fans ausgibt/ ausgeben hat!!

In der Wirtschaft würde man bei einem solchen Vorgang von ´unüberbrückbaren Differenzen´ sprechen, welche eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen!

Das kann nicht die Intention sein!
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@Guinness Gunnar: Ich wollte dir persönlich nicht unterstellen, dass du den ECHTEN die Schuld gibst.
Es kam halt nur so rüber wie : Pech gehabt, der Verein entscheidet jetzt halt anders bzw. hat eine andere Sichtweise.
Die jetzige Vorgehensweise des Vereins wird ja auch vom damaligen Vorsitzenden der ECHTEN kritisch gesehen.

Du schreibst: Die Definition liegt bei den Vereinsmitgliedern.
Haben denn die Vereinsmitglieder darüber mit entschieden, dass das Geld jetzt so verwendet wurde? Ich denke nicht.
Wenn man jetzt erst im Nachhinein über die ganzen Vorgänge informiert, muss man sich nicht wundern, dass es Gegenwind und Verärgerung gibt.
Und was USA schreibt über die "unüberbrückbaren Differenzen", die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen, das ist auch das, was mir Sorgen macht, weil man mit seinem Verhalten als e.V. durch das Überbieten ja auch einen Rauswurf als Gesellschafter quasi provoziert, denn dazu gehören ja z.B. eine Verletzung der Treupflicht, Zerstörung des Vertrauensverhältnisses oder schuldhafte Herbeiführung eines Zerwürfnisses. Da hat man den anderen Gesellschaftern ja schon eine Vorlage gegeben.
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@ USA
Danke, die gleich wirren Gedankengänge habe ich auch. Und mich beschleicht hier ein blödes Gefühl.
_________________
Då som nu för alltid!
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Ower, Du hast da in manchem Recht.
Nur bekommt der Vorstand die Aufgabe Entscheidungen zu treffen, er muss da nicht immer nachfragen. Dafür ist er ja da. Er kann dann von den Mitgliedern nicht entlastet werden und es kann gegen Ihn rechtlich von den Mitgliedern vorgegangen werden. Nur wie viele die hier gegen den Verein meckern sind stimmberechtigte Mitglieder, vielleicht stehen die ja dahinter?
Da schmeisst Du halt meiner Ansicht 2 Sachen zusammen. Die Wut einiger/vieler Fans setzt Du gleich mit Gegenwind von den Vereinsmitgliedern. Das sehe ich halt nicht, weil ich zwar von allen die hier Schreiben annehmen kann, dass sie Fans der 1. (GmbH) sind, aber bezweifle dass viele oder überhaupt welche Vereinsmitglieder sind.

Und zu den unüberbrückbaren Differenzen.
- Ich kenne wie gesagt die zeitlichen Abläufe alle nicht. Wie war die Situation bei der Mitgliederversammlung, worüber wurde geredet, wie akut war das da, hat der Vorstand da den Auftrag evtl. bekommen?
- Hat der alte oder neue Vorstand mit den beiden Mitgesellschaftern gesprochen und sein Missbehagen ausgedrückt und alternative Lösungen vorgeschlagen?
-Wie groß war der Zeitdruck zwischen Information, Entscheidung und der Möglichkeit ein Gegenangebot zu geben, also vielleicht fehlende Zeit sich bei den Mitgliedern rückzuversichern?
-Was soll ich machen wenn ich das Gefühl habe, irgendwer will mir was schlechtes? Abwarten und Tee trinken? Ja Gespräch suchen, wenn sich dann aber das Gefühl eher verstärkt? Hab ich dann nicht das Recht mich selber abzusichern? Bin ich dann der Schuldige?
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(03.09.2016, 16:03)GuinnessGunnar schrieb: Der e.V. kann rechtlich mit seinem Geld machen was er will. Man hätte vor 3 Jahren der Weitergabe an den Verein widersprechen können. Danach war es Geld des Vereins, der es zum Wohle des Vereins (nicht der GmbH) ausgeben kann wofür er will und die Entscheider sind nur den Stimmberechtigten Mitgliedern Rechenschaft schuldig.


Nein, lieber Gunnar, so einfach ist das nicht. 
Als in Satzungsfragen geschulter Rechnungsprüfer in einigen Vereinen und Schatzmeister eines anderen e.V. muss ich sagen, dass ein Verein mit seinen Geldern, insbesondere Zuwendungen (Spenden), durchaus nicht machen kann, was er will, sondern dass er als E.V. an seine Satzung, die Vereinszwecke und Regeln der Haushaltsführung  gebunden ist, was die Ausgaben angeht. Z.B. müssen sie dem Vereinszweck entsprechen, es müssen gültige Beschlüsse eines dafür zuständigen Vereinsgremiums vorliegen und z.B. das Prinzip der sparsamen Haushaltsführung befolgt werden.  Vereinsausgaben sind also eine ziemlich pingelig zu handhabende Sache.

In unserer Diskussion hier werden auch unterschiedliche Sachen vermischt. Das Verhältnis der ECHten zu ihren Spendern (dazu gehöre ich leider auch) ist das eine, die Weitergabe der Spenden an einen Dritten das andere und das Verhalten des e.V. beim Erwerbsversuch der Namensrechte noch einmal etwas anderes.

Ich weiß heute nicht mehr, wie deutlich die ECHten damals definiert haben, wofür gespendet werden sollte. In jedem Fall werden sie es gesagt haben und es war sicherlich nicht pauschal „Förderung des Einssports  in Hannover und Pflege von Namensrechten“.
Damit sind alle diese damaligen Spenden zweckgebundene Spenden und dieser Zweck kann auch nicht vom Spendenempfänger nachträglich umgewidmet werden, indem er irgendwas auf seiner Homepage schreibt, denn es gibt ja auch Spender ohne Internet. Es müsste also jeder einzelne Spender gefragt werden, ob er mit einer Umwidmung seiner individuellen Spende einverstanden wäre.
Gibt der Spendenempfänger die Spenden an einen Dritten weiter, dann sind diese Gelder nicht "gewaschen" für neue Verwendungen, sondern er reicht auch die Zweckbindung  weiter, die der neue Empfänger verwirklichen muss, der unmittelbare Spendenempfänger (ECHte) bleibt aber trotzdem gegenüber dem Spender verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung seiner Spende. Der erste Spendenempfäger muss sich das nachweisen lassen. Wird sie nicht zweckgebunden verwendet, kann der Spender seine Spende vom Spendenempfänger zurückfordern.

Nun kommt der EC Hannover Indians e.V.
Der ECHI ist ein e.V. und hat eine Satzung. Der ECHI ist sogar ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der aus dieser Gemeinnützigkeit Steuervorteile bezieht und die übliche Satzung eines gemeinnützigen Vereins hat, an deren Vorgaben er gebunden ist. Insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Mittel. Das muss er alle drei Jahre gegenüber dem Finanzamt für Körperschaften in einem „Freistellungsantrag“ mit Sach- und Finanzbericht und Bilanzen nachweisen. Alle getätigten Ausgaben müssen dem Vereinszweck entsprechen. Weder Vorstand noch MGV dürfen Beschlüsse dahingehend fassen, das Geld für andere Zwecke ausgegeben wird. Wenn nicht, droht Entzug der Gemeinnützigkeit.
Bei Sportvereinen heißt es dann in der Regel unter Vereinszweck „Förderung des Sports. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch:“ ... Beim ECHI lautet dieser folgende Passus konkret:
„ a) Organisation eines geordneten Sport-, Spiel,   Übungs- und  Kursbetriebes;  b) Durchführung von Sport und sportlichen Veranstaltungen,   Sportkursen, Versammlungen, Veranstaltungen, Vorträgen etc;  c) Aus- und Weiterbildung und Einsatz von fachlich qualifizierten   und geschulten Übungsleitern, Trainern und Helfern sowie   Kampf- und Schiedsrichtern.
Gemeinnützigkeit: Der Verein verfolgt im Rahmen von § 2 dieser Satzung ausschließlich  und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.   (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.“ 
Genau heißt das: Alle Mittel müssen „ausschließlich und unmittelbar“ im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden und zwar „zeitnah“. Hortet ein e.V. Geld, muss er im Rahmen des Freistellungsantrags gegenüber dem Finanzamt begründen, wofür er diese Reserve vorhalten muss. Wäre interessant, mal zu wissen, wofür die Spende aufbewahrt werden sollte. Die Spielbetriebs-GMBH kommt übrigens in der Satzung gar nicht vor; sie ist, soweit ich die Satzung sehe, also auch kein Zweckbetrieb des e.V., mit dem er dann seine Aufgabe „Ligenbetrieb“ verwirklicht, sondern ein selbständiges Konstrukt. Die Verträge, die die GmbH an den e.V. binden, kenne ich nicht.

Wenn nun solch ein gemeinnützliger e.V. mit einer „hohen fünfstelligen Summe“ die Namensrechte an einer Marke erwirbt, dann – na ja, was soll man dazu sagen. Ich wüsste nicht so spontan, was daran gemeinnützig wäre. Es entspräche aber weder seinem Vereinszweck, denn den kann er auch unter anderem Namen erfüllen und auch nicht dem Prinzip der sparsamen Haushaltsführung und überhaupt heißt es laut ECHI-Satzung, dass keine seiner in der Satzung aufgeführten Abteilungen im Vereinsleben so dominieren darf,  „dass andere, weniger starke Abteilungen durch die Aktivitäten  einer mitgliederstarken Abteilung verdrängt werden“.  Was würden wohl Eiskunstlauf und Eistanz sagen, wenn fünfstellig Geld ausgegeben würde für eine Namensmarke, die diese Abteilungen für ihren Sport absolut nicht brauchen. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre eine fünfstellige Summe nur für eine Namensmarke der Sparte Eishockey-Ligenbetrieb etwas, worüber man die Stirn runzeln müsste. Da hilft ja auch kein „reicher Onkel“. Sein Geld darf gar nicht erst in den Vereinshaushalt einfließen, dann dürfte es ja nur satzungskonform wieder raus. In einem solchen Fall müsste es so laufen: Der Onkel tritt als privater Mitbieter auf, erwirbt die Marke und übereignet sie dann dem Verein oder überlässt sie kostenlos.
Also: Das ist hier alles nur „wenn, würde und müsste“,  kein gültiges Werturteil darüber, wie es in der Sache Namensmarke hier wirklich läuft, denn das weiß ich ja auch nicht und ich kenne auch nicht die sonstigen internen Verträge und Abmachungen. Ich sage nur: Wenn es so wäre, wie hier im Forum teils so diskutiert und gemeint wird und wenn der e.V. ein normaler, gemeinnützig anerkannte Sportverein ist, so, wie ich Vereine kenne, dann würde ich als Rechnungsprüfer der Mitgliederversammlung keine Entlastung empfehlen können, denn ich wüsste nicht, wie ich den teuren Erwerb von Namensrechten mit diesem Vereinszweck vereinbaren könnte. Da der e.V. aber gestandene Fachleute in seinen Reihen hat, auch Juristen, die alle ganz sicher wissen, was ein Verein darf und was nicht, kann man doch eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass alles ganz anders ist, alles mit rechten Dingen zugeht und wir hier alle auf dem Holzweg sind. Kein Vereinsverantwortlicher würde sehenden Auges die Existenz seines Vereins gefährden. Möglicherweise kommt am Ende nur heiße Luft raus. Alles nur schlecht kommuniziert. Gucken, was wirklich gelaufen ist und dann können wir uns ein Urteil bilden.

Daher: Puck flach halten, abwarten. überlegen
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Danke TurmOldie.
Das ist doch Mal was. Auf der Grundlage kann man auch diskutieren.

Wie gesagt auf der Seite der ECHTEN steht als Verwendungszweck für den e.V. :
"um den Schaden, der durch die Insolvenz der EC Hannover Indians GmbH entstanden ist, auszugleichen"

Daher redete ich auch nicht von gewaschen, sondern von Auslegungssache. Im Zweifelsfall durch ein Gericht.

Ich bin auch nicht von der Unschuld des Vereins überzeugt. Ich finds bloß zu einfach im Chor auf einen Einzuhacken, dabei alles Blind zu vermischen und andere Meinungen (und Blickwinkel) nicht gelten zu lassen.
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